© Kirchengemeinde Groß Lafferde

Friedhof

Die Mähsaison hat begonen

Liebe Friedhofbesucher,
Die Mähsaison hat begonnen. Bitte stellen Sie daher keine Blumen oder Gestecke auf die Rasenflächen. 
Bitte nutzen Sie dafür die Stellfläche an der Stele.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Quelle: Klaus Schmidt

Hunde sind an der Leine zu führen

Quelle: KV Gr. Lafferde

Hunde auf dem Friedhof

Liebe Friedhofsbesucher, 
der Kirchenvorstand möchte dem Wunsch vieler Gemeindemitglieder nachkommen und hat sich daher dafür entschieden, dass Hunde mit auf den Friedhof genommen werden können. 
Die Hunde sind natürlich an der Leine zu führen und eventuelle Hinterlassenschaften des Hundes sind zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

Bestattungen auf dem Friedhof Gr. Lafferde

Auf dem Friedhof Gr. Lafferde gibt die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen Grabarten zu wählen, die hier in der Übersicht dargestellt werden: 



Wahlgrab: 
  •  Für Sarg- und Urnenbestattungen
  • Als Einzelgrab sowie als Familiengrab möglich
  •  Der Nutzungsberechtigte kann die Grabstelle zusammen mit der Friedhofsverwaltung frei auswählen
  • Die Ruhefrist beträgt mindestens 25 Jahre, nach Ablauf der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht verlängert werden
  • Pro Grab kann eine weitere Urne innerhalb der Ruhefrist beigesetzt werden. Die Beisetzung eines weiteren Sarges ist nicht möglich. 
  •  Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich mit dem Erwerb, die Grabstelle über den gesamten Nutzungszeitraum zu pflegen. 
  • Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich durch einen Fachbetrieb eine Grabeinfassung sowie einen Grabstein mit dem Namen des Verstorbenen errichten zu lassen. 

 
Rasenwahlgrab: 
  • Für Sarg- und Urnenbestattungen 
  • Als Einzel- und Zweiergrab möglich
  • Die Ruhefrist beträgt mindestens 25 Jahre, nach Ablauf der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht verlängert werden
  • Pro Grab kann eine weitere Urne innerhalb der Ruhefrist beigesetzt werden. Die Beisetzung eines weiteren Sarges ist nicht möglich.
  • Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich durch einen Fachbetrieb einen aufrecht stehenden Grabstein mit dem Namen des Verstorbenen errichten zu lassen. Um den Grabstein werden ebenerdig Steinplatten verlegt, die das Mähen des Rasens sowie das Aufstellen von Vasen und Gestecken ermöglichen.
  • Die Pflege des Rasens erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. 

Reihengrabstätten: 
  • Für Sargbestattungen 
  • Nur als Einzelgrab möglich 
  • Die Ruhefrist beträgt mindestens 25 Jahre, nach Ablauf der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht nicht verlängert werden
  • Die Auswahl der Grabstelle erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
  •  Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich mit dem Erwerb, die Grabstelle über den gesamten Nutzungszeitraum zu pflegen. 
  • Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich durch einen Fachbetrieb eine Grabeinfassung sowie einen Grabstein mit dem Namen des Verstorbenen errichten zu lassen. 


Urnenwahlgrabstätte: 
  • Für Urnenbestattungen 
  • Nur als Einzelgrabstelle möglich
  • Die Ruhefrist beträgt mindestens 25 Jahre, nach Ablauf der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht verlängert werden
  • Die Auswahl der Grabstelle erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
  • Pro Grabstätte kann eine weitere Urne innerhalb der Ruhefrist beigesetzt werden
  •  Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich mit dem Erwerb, die Grabstelle über den gesamten Nutzungszeitraum zu pflegen. 
  • Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich durch einen Fachbetrieb einen liegenden Grabstein mit dem Namen des Verstorbenen errichten zu lassen. 
 
Natururnengrab
  • Für Urnenbestattungen unter einem Baum 
  • Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre, nach Ablauf der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht nicht verlängert werden
  • Die Auswahl der Grabstelle erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
  • Die Friedhofsverwaltung bringt ein Schild mit dem Namen der/des Verstorbenen sowie dem Geburts- und Sterbejahr an der neben dem Baum stehenden Stele an. 
  •  Die Friedhofsverwaltung übernimmt die Pflege der Grabstelle. Eine Bepflanzung der Grabstelle durch den Nutzungsberechtigten ist nicht möglich. 

Rasenurnenreihengrabstätte
  • Für Urnenbestattungen 
  • Nur als Einzelgrab möglich 
  • Die Ruhefrist beträgt mindestens 25 Jahre, nach Ablauf der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht nicht verlängert werden
  • Die Auswahl der Grabstelle erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
  • Der Nutzungsberechtigte beauftragt das Setzen einer Grabplatte mit dem Namen des/der Verstorbenen bei einem Fachbetrieb
  • Die Pflege des Rasens erfolgt durch die Friedhofsverwaltung

Die Kosten für die jeweiligen Grabarten können sie im Pfarrbüro nachfragen.